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Wechselkennzeichen in Dresden und Pirna

28.06.12

• Ein Wechselkennzeichen für max. zwei Fzg. der gleichen Fzg.-Klasse.
• Keine Vergabe als Saison-knz., rote Knz., Kurzzeit-knz. bzw. Ausfuhr-knz.
• auch als H-Kennzeichen möglich
• auch für „grüne Knz.“ möglich(die Knz. sind aber einzuschwärzen)
• Wechselkennzeichen können innerhalb Sachsens bei Adressänderung/Umzug mitgenommen werden.
• Zuteilung nur für Fzg. der gleichen Klasse und nur M1 (PKW und Wohnmobile), L (Krad und Leichtkraftrad)oder O1 (Anhänger bis 750 kg)
Bei Fahrzeugen mit alten Schlüsselnummern in der Fahrzeugart muss im Zweifelsfall ein Gutachten vorliegen, welches die EG-Klassen bestimmt.
Die Erkennungsnummer (das komplette Kennzeichen inkl. aller Ziffern) ist gleich bis auf die letzte Ziffer. Diese letzt Ziffer kann von 0 bis 9 verwendet werden (muss nicht aufeinander folgen).

Wechselkennzeichen haben max. 8 Stellen (PIR-AT 11/1) zzgl. ggf. „H“ für historisch (PIR-AT 11/1H) und mindestens 2 Ziffern (PIR-AT 1/1)



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