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Steuerlastschriftverfahren jetzt auch durch Dritte möglich - auch bei Ausfuhr jetzt Steuer fällig

01.07.2010

Ab sofort kann die Kfz-Steuer auch durch andere Dritte entrichtet werden. Bei dem Konto muss es sich aber um eine deutsche Bankverbindung handeln! Dies gilt auch bei Beantragung von Zollkennzeichen! Beachten Sie, dass die Steuer bei Ausfuhr eines Fzg. mindesten für 4 Wochen zu entrichten ist. Es wird nicht auf die Gültigkeit der Ausfuhrkennzeichen heruntergerechnet. Auch wurden die Steuersätze in den letzten Jahren mehrfach geändert. Bei Umschreibung auf einen neuen Halter (Ausfuhr) kann also durchaus eine andere Steuer fällig werden. Fragen Sie bitte vorher bei Finanzamt nach der Höhe der Steuern!

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