Prüfplaketten

Hier finden Sie Wissenswertes rund um das Thema Zulassung und Kennzeichen.

Plaketten für Hauptuntersuchungen (HU) dürfen nur vom Verkehrsamt oder von amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern oder Prüfingenieuren nach positivem Ausgang der Untersuchung auf den Fahrzeugkennzeichen angebracht werden.

Die runde HU-Plakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Jahreszahl in der Mitte und der senkrecht nach oben weisende Monat zeigen den Ablauf der Gültigkeit an. Zu einem Kalenderjahr weisen Plaketten immer dieselbe Farbe auf, für 2013 sind sie beispielsweise rosa.


Die Gültigkeit der HU wird auch im Fahrzeugschein dokumentiert. Außerdem gibt es für HU und AU jeweils einen Untersuchungsbericht, der vom Fahrzeughalter bis zur nächsten Untersuchung aufbewahrt werden muss. Neuerdings beinhaltet die Hauptuntersuchung die Abgasuntersuchung. Eine (kostenintensive) Zweituntersuchung für das Abgasverhalten entfällt dann.

Plaketten für HU und AU sind Urkunden im Sinne von § 267 Strafgesetzbuch. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 05.12.2001 bestätigt. Also ist auch der Ver- und Ankauf von Prüfplaketten für HU oder AU zu „Sammlerzwecken“ ein Straftatbestand, der strafrechtlich verfolgt wird und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Zum 1. Januar 2010 entfiel die Plakette für die Abgasuntersuchung.
Ein viertel Jahrhundert klebte sie auf den vorderen Kennzeichenschildern unserer Fahrzeuge. Farblich der HU-Plakette angeglichen, dokumentierte die sechseckige Plakette das Bestehen der Abgasuntersuchung. Nun hat sie ausgedient. Mit diesem Schritt passt sich Deutschland der EU-Regelung an, bei der für Technik und Abgas lediglich eine Plakette und Prüfung vorgesehen ist.

An der Pflicht zur Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung ändert diese Regelung jedoch nichts. Fehlt die Abgasuntersuchung, die künftig \\\\\\\"Nachweis Umweltverträglichkeitsprüfung\\\\\\\" heißt und Teil der Hauptuntersuchung ist, liegt ein erheblicher Mangel vor, bei dem die HU-Plakette nicht zugeteilt werden kann.

Seit dem 1. Januar 2010 werden bei der Hauptuntersuchung die noch vorhandenen AU-Plaketten entfernt. Eine eventuelle Beschädigung des Kennzeichenschildes wird der Prüfingenieur, bzw. bei Umschreibungen die Zulassungsbehörde, mit einer retroreflektierenden Reparaturplakette versehen, so dass diese nicht mehr sichtbar sind. Gemäß DIN 74069 sind andere Aufkleber hierbei nicht zulässig.

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