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Änderungen zum 01.07.12

29.06.12


• Bei Zugmaschinen kann für das hintere Kennzeichen die Größe 255 - 130 mm ohne Ausnahmegenehmigung verwendet werden – das kann u. U. auch für Quads gelten, wenn diese als LOF zugelassen sind/werden

• Außerbetriebsetzung
Auf die Vorlage der ZB2 bzw. des Briefes wird verzichtet

• Außerbetriebsetzung mit gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises
Die Vorlage der ZB2 bzw. des Briefes ist notwendig

• kurze Kennzeichen

Es liegt im Ermessen der Behörde, kurze Kennzeichen (DD-AA 1 bzw. PIR-AT 1) zuzuteilen.

• Rote Kennzeichen für technische Prüfstellen und Überwachungsorganisationen
Techn. Prüfstellen und anerkannte Überwachungsorg. kann ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden, welches nach dem DD mit 05 beginnt (DD-05???).

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