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Kurzzeitkennzeichen

01.11.2012

Ab sofort werden Kurzzeitkennzeichen nur noch am zuständigen Wohn- bzw. Betriebssitz zugeteilt. Dadurch wird der spontane Fahrzeugkauf erheblich beeinträchtigt und der Sinn der Kurzzeitkennzeichen sollte hinterfragt werden. Was wären Gesetze ohne Ausnahme? Unsere ausländischen Mitbürger bekommen weiterhin ein Kurzzeitkennzeichen, solange sie nicht in Deutschland gemeldet sind. Soll wohl ein Anreiz sein? Also um´s zusammenzufassen: Der Pole, der ein Fahrzeug in Dresden kauft, bekommt Kurzzeitkennzeichen. Der Hamburger der eine Fahrzeug in Pirna kauft, muss sich die Kennzeichen aus Hamburg mitbringen.

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