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FZV Oldtimer

21. Februar

Der Begriff des Oldtimers wurde neu definiert. Demnach muss ein Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer zukünftig mindestens 30 Jahre alt sein. Die bisherige Regelung der sog. 49. Ausnahmeverordnung, wonach für ein rotes Oldtimerkennzeichen (07er Kennzeichen) eine Altersgrenze von 20 Jahren galt, wurde aufgehoben.
Ab dem 01.03.07 werden sowohl Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) als auch rote Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und für die ein Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten Prüforganisation vorgelegt wird.
Für bereits nach altem Recht zugeteilte 07er-Kennzeichen gilt ein umfassender Bestandsschutz.

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