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neue FZV Import

08. März 2007

Ab dem 01.03.2007 sind alle Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt wurden (neu oder gebraucht) und für die noch kein Fahrzeugbrief (ZB2) erstellt wurde vor der Erstellung einer ZB I bei der Zulassungsstelle vorzuführen. In Dresden und Pirna verzichtet man auf die Identprüfung, wenn das Fahrzeug zuvor durch einen Gutachter (z.B. im Rahmen einer Hauptuntersuchung) geprüft wurde. Hier geht man davon aus, dass dieser auch die Identnummer überprüft hat.

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