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Feinstaubplaketten

21. Februar 2007

Entsprechend einer Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz wird die Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen in ausgewiesenen Umweltzonen eingeschränkt. Die Kennzeichnung der Umweltzonen obliegt der Straßenverkehrsbehörde nach Vorgaben kommunaler Gremien. Der größte Teil der derzeit zugelassenen Fahrzeuge kann eine Feinstaubplakette erhalten, die die Einfahrt in die Umweltzonen möglich machen wird. Diese Plaketten werden seit dem 01.03.2007 in der Zulassungsstelle sowie bei technischen Prüfstellen und bei Werkstätten die eine Berechtigung zur Durchführung einer Abgasuntersuchung besitzen gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein ausgegeben. Die Plakette kostet zwischen 5-10 EUR. Maßgebliches Merkmal für die Ausgabe der Plaketten sind die Emissionsklassenschlüssel der Fahrzeuge nach Ziff. 1 des alten Fahrzeugscheines bzw. Nr. 14.1 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I. Soweit ein Fahrzeug bereits mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet wurde, wird dies spätestens mit Ausgabe der Plakette in die Zulassungsbescheinigung nachgetragen. Hier muss jedoch auch noch darauf hingewiesen werden, dass derzeit noch nicht geregelt ist, unter welchen Vorraussetzungen für die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem vom Finanzamt eine Rückvergütung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt.

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